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BAMF- Alphabetisierungskurs Frauen

Teilzeit

Maßnahmenummer 900846-TH-8-17
Förderung Bundesamt für Migration
Inhalt/Module

Im bis zu 1000 Unterrichtsstunden umfassenden Frauenintegrationskurs werden inhaltliche Schwerpunkte auf die Erziehung und Ausbildung der Kinder, Besuch von Behörden und Einrichtungen vor Ort, die für die Zielgruppe relevant sind, sowie Auseinandersetzung mit den Geschlechterrollen in Deutschland und den jeweiligen Heimatländern gelegt. Wie im allgemeinen Integrationskurs werden auch im Frauenintegrationskurs der Erwerb von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) sowie von Kenntnissen über die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland angestrebt. Der 100 Unterrichtsstunden umfassende Orientierungskurs ist integraler Bestandteil des Frauenintegrationskurses und dient der Vermittlung von Kenntnissen der
Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der Frauenintegrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutschland“ (LiD) ab.

Voraussetzungen
  • Der Integrationskurs richtet sich allgemein an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Am Frauenintegrationskurs dürfen nur Frauen teilnehmen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
  • Zugang:
  • Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
    Integrationssprachkurse in KURSNET © Bundesagentur für Arbeit 23
    • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
    • Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnahme verpflichtet werden.
    • Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
    • Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
    o Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
    o Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
    o Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
Nutzen
  • Ausländer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses sind diese Voraussetzungen erfüllt. Außerdem können Sie dann gegebenenfalls früher eingebürgert werden.
    Darüber hinaus erleichtern die in den Integrationskursen erworbenen Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
  • Hier finden Sie weitere Informationen
Termine auf Anfrage
Dauer 14 Monate
unterrichtsfreie Zeit
  • Im Zeitraum vom 16.10.17 bis 02.02.18 Unterricht jeweils Montag, Mittwoch, Donnerstag mit 15 Wochenstunden Unterrichtung
  • Im Zeitraum vom 05.02.18 bis 13.12.18 Unterricht von Montag bis Donnerstag mit 20 Wochenstunden Unterrichtung
  • Ferien:
  • 30.10.17
  • 27.12.17 bis 29.12.17
  • 05.02.18 bis 09.02.18
  • 29.03.18 bis 06.04.18
  • 23.07.18 bis 03.08.18
  • 04.10.18
  • 01.11.18

 

Zertifikat / Abschluss Prüfung Deutsch als Zweitsprache B1 /Leben in Deutschland
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