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BAMF-Berufsbezogene Sprachförderung B1

Gruppenmaßnahme

Maßnahmenummer 900846
Förderung Bundesamt für Migration
Inhalt/Module
  • Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau B1 nach § 45a AufenthG
  • Der Kurs B1 umfasst in der Regel 300 Unterrichtseinheiten, 100 Std. Prüfungsvorbereitung und hat zum Ziel das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.
  • http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/Bundesprogramm-45a/bundesprogramm-45a.html
Voraussetzungen
  • Für die Teilnahme an den Berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
    • Absolvierter Integrationskurs und/oder Deutschsprachkenntnisse auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
    • Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind
    • und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
    • Azubis, bzw. Ausbildungssuchende mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
    • Personen, mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, die das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen
    • Migrationshintergrund umfasst:
    Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt vor allem für die vier Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
    Bürgerinnen und Bürger der EU,
    Deutsche mit Migrationshintergrund
Nutzen
  • Für Berufssprachkurses nach § 45a AufenthG:
    Nach erfolgreichem Abschluss der allgemein berufsbezogenen Kurse A2, B1, B2, C1 bzw. C2 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest.
    Nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses mit fachspezifischer Ausrichtung erhält der Teilnehmer durch den Träger Nachweis über die erlangten berufsspezifischen Sprachkenntnisse.
    Nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat. War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis in den Abschlusstest.
Termine auf Anfrage
Dauer 5 Monate
unterrichtsfreie Zeit
  • 19.04.22 bis 22.04.22
  • 27.05.22 bis 01.06.22
Zertifikat / Abschluss Sprachprüfung TELC
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