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Staatliche Fördergelder für Weiter- und Fortbildungen


Prämiengutscheine

Der Prämiengutschein ist für alle Selbständigen und Angestellten. Ihr jährliches zu versteuerndes Einkommen sollte 20.000 € nicht übersteigen. Sparen Sie bis zu 50% der Kosten. Voraussetzung ist der Besuch einer der Beratungsstellen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Hier erhalten Sie auch Ihren Gutschein, den Sie gern bei uns einlösen können.

Logos EU und Arbeitsagentur

ESF-BA-Programm

25% bis 80% der Trainingskosten können übernommen werden, wenn Sie nicht zur Gruppe der geringqualifizierten Kurz- oder Saisonarbeiter gehören und wenn der Arbeitsausfall saisonal oder konjunkturell bedingt ist. Ansprechpartner ist hier für Sie die Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Logo Bundeswehr

BfD Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Die Bundeswehr hat Diesen Dienst (BFD) aufgebaut, um Ihnen nach Ablauf Ihrer Dienstzeit den Übergang in eine zivile berufliche Zukunft zu erleichtern. Auf der Grundlage des Soldatenversorgungsgesetzes haben Soldaten und Soldatinnen Anspruch auf Berufsförderung. Bei einer Förderzusage bekommen Sie sämtliche Gebühren und Spesen für den Lehrgang erstattet. Ansprechpartner ist für Sie der BfD, bei dem eine vorherige Beratung zwingend erforderlich ist.
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Bundeslandspezifische Förderung von Weiter- und Fortbildungen


In kleinen und mittelständische Unternehmen werden die Beschäftigten mit den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die Programme und Schwerpunkte zur Verwendung dieser finanziellen Mittel legen die Ministerien der jeweiligen Bundesländer selbst fest.

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Bildungsurlaub

In einigen Bundeländern gibt es außerdem den Anspruch auf Bildungsurlaub. Er beschreibt den verbrieften Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an politischen oder berufsnahen Seminaren. Grundsätzlich hat jede/r Arbeitnehmer/in, der/die seit mindestens 6 Monaten eine Vollzeitbeschäftigung nachweisen kann, einen solchen Anspruch. Die Bundesländer regeln den Bildungsurlaub in jeweils eigenen Gesetzen. Durchschnittlich können Sie so 5 Tage im Kalenderjahr von Ihrem Arbeitgeber für einen Kurs bei uns bei vollem Lohn frei gestellt werden. In Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.

Wappen Thüringen

Thüringen

Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zu max. 1.000,- € einmal alle 2 Kalenderjahre.
  • Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
  • Das Unternehmen des Beschäftigten muss in Thüringen ansässig sein.
▼ mehr ...

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Beendigung des Weiterbildungsvorhabens sowie der Prüfung des Verwendungsnachweises.

So könnte das ablaufen:

Sie erhalten bei uns eine kostenlose Beratung. Danach füllen wir gemeinsam Ihren Antrag aus. Wenn wir Sie überzeugt haben, wird dieser an die GfAW Thüringen gesendet. Jetzt müssen wir auf die Förderzusage warten. Ist diese positiv, können wir den nächst möglichen Termin abstimmen. Nach Seminarende reichen Sie eine Kopie Ihres Zertifikats und eine Kopie unserer Rechnung bei der GfAW Thüringen ein. Diese wird nachfolgend die beantragte Fördersumme überweisen. Haben wir von Ihnen eine Kopie der Förderzusage erhalten, gedulden wir uns mit dem Zahlungseingang solange, bis Sie das Geld der GfAW bekommen haben. So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen und können uns nach dem Eingang der Fördersumme bei Ihnen diese einfach weiter überweisen.

ESF-Fonds

Für Firmen die mindestens 10 Arbeitnehmer weiterbilden wollen und die zu der Rubrik kleine bzw. mittelständische Unternehmen gehören, beraten wir gern individuell zu den Möglichkeiten, wie die Europäische Union mit dem ESF-Fonds unterstützen kann. Werden es keine 10 bei Ihnen, dann haben Sie vielleicht ein Partnerunternehmen in dem der gleiche Bedarf besteht. Scheuen Sie nicht den Versuch, wir nehmen Ihnen viel von dem Aufwand mit Anträgen und Nachweisen ab.

Wappen Sachsen

Sachsen

Das Bundesland Sachsen fördert unsere Kurse mit dem Weiterbildungsscheck. Es gibt keinen Maximalbetrag. Dabei werden,
  • bis zu 80% Ihrer bei uns entstehenden Seminargebühren gefördert, wenn Sie ein monatliches Brutto von <2.500 Euro haben,
  • bis zu 50% Ihrer bei uns entstehenden Seminargebühren gefördert, wenn Sie ein monatliches Brutto zwischen 2.500 und 4.150 Euro haben und über 50 Jahre alt sind, in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit arbeiten.
Ihr Kurswunsch aus unserem Angebot muss nicht im Zusammenhang mit Ihrer gegenwärtigen Tätigkeit bzw. Anforderungen Ihres Arbeitgebers stehen. Sie sollten:
  • In einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und
  • Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben.
Ihren Antrag bekommt die Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB). Nach Abschluss des Seminares bei uns, reichen Sie bei der SAB Ihren Zahlungsnachweis ein und erhalten den Förderbetrag. Voraussetzungen sind:
  • das Einholen von mindesten 3 Angeboten und die begründete Entscheidung für das Wirtschaftlichste,
  • die Antragseinreichung 6 Wochen vor Beginn.


Wappen Brandenburg

Brandenburg

Brandenburg leistet mit dem Bildungscheck einen Beitrag zur persönlichen Berufs- und Lebensplanung. Maximal werden 70 % unserer Kursgebühren einmal jährlich gefördert. Sie sollten dazu:
  • sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein und
  • Ihren Hauptwohnsitz im Land Brandenburg haben.
Ziel sind unsere individuellen Kurse und Seminare im Sinne Ihrer beruflichen Weiterbildung, für Ihre persönliche Karriereentwicklung und Ihre individuellen Berufswegeplanungen. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch bei der LASA Brandenburg GmbH zur Abklärung Ihres beruflichen Qualifizierungsbedarfes.

Wappen Nordrhein Westfalen

NRW

In NRW werden 50% der bei uns anfallenden Kursgebühren im Rahmen des Bildungschecks übernommen. So können Sie pro Jahr bis zu 2.000 Euro Zuschuss erhalten. Es geht dabei um den Erhalt Ihrer Beschäftigungsfähigkeit und Ihre berufliche Qualifizierung. Zuvor ist eine persönliche Beratung in den dafür zugelassenen Beratungseinrichtungen erforderlich. Dazu gehören auch die IHK und die HWK.

Wappen Hamburg

Hamburg

Hier gibt es den Weiterbildungsbonus. Er gilt für geringqualifizierte oder ungelernte Beschäftigte und Selbstständige und Personen mit Migrationshintergrund. Auszubildende, Alleinerziehende und Beschäftigte in Elternzeit. Existenzgründer und Selbstständige im ALG I- und ALG II-Bezug sowie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im ALG II-Bezug (Aufstocker) und Beschäftigte im „Hamburger Modell“. Damit werden für Sie zwischen 50% und 100% der bei uns entstehenden Kursgebühren übernommen. Der maximale Betrag pro Kalenderjahr liegt hier bei 1.500 Euro. Ihr Unternehmen sollte nicht mehr als 250 Beschäftigte haben. Voraussetzungen sind:
  • ein Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle „PUNKT Bildungsmanagement“ und
  • eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers für die Notwendigkeit des Kurses bei uns.
Jetzt muss Ihr Antrag nur noch bewilligt werden, dann bringen Sie ihn zu uns mit, wir rechnen direkt mit der Beratungsstelle ab.

Wappen Hessen

Hessen

Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Hauptwohnsitz in Hessen mit dem Qualifizierungscheck. Sie sollten dazu:
  • keinen anerkannten beruflichen Abschluss in Ihrer ausgeübten Tätigkeit haben oder
  • älter als 45 Jahre sein.
Übernommen werden maximal 50 % unserer Seminargebühren, bis zu 500,– Euro pro Person und Kalenderjahr, wenn Sie bei uns einen Kurs belegen, der Ihre Beschäftigungsfähigkeit fördert.

Wappen Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hilft Ihnen mit dem QualiScheck und übernimmt einmal im Jahr 50 % der Kosten für einen Kurs bei uns, bis maximal 500,– Euro. Sie sollten dazu:
  • angestellt sein (abhängig beschäftigt)
  • geringfügig Beschäftigte („Mini-Jobs“)
  • Berufsrückkehrer/Innen
  • Existenzgründer/Innen (Selbstständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler, die nicht in die Gruppe der mitarbeitenden Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber fallen, in den ersten fünf Jahren nach Betriebsgründung oder in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit).
Außerdem müssen Sie:
  • in Rheinland-Pfalz wohnen oder arbeiten oder
  • als Selbständiger den Sitz Ihrer Hauptniederlassung in Rheinland-Pfalz haben.
Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren oder die im Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind, werden nicht gefördert. Es geht um Ihre berufsbezogene Weiterbildung bei uns, mit dem Ziel, Ihre Fach-, Methoden-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenz zu stärken. Rheinland-Pfalz definiert berufsbezogen wie folgt: Seminare, die dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss z.B. Berufsausbildung oder Studium oder dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten oder angestrebten Beruf dienen. Sie müssen den QualiScheck für unsere Kurse beantragen, bevor Sie sich bei uns anmelden. Dies können Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) erledigen.