IT-Recht
EVB-IT Systemvertrag
mögliche Treuepunkte: 4975
Inhalt
- Allgemeines zum EVB-IT-Systemvertrag
- - Der EVB-IT-Systemvertrag: Bündelung von mehreren IT-Leistungen durch einem Auftragnehmer
- - Der Systemvertrag - Baustein im komplexen IT-Projekt
- - Einheitlichkeit der Leistung (Generalunternehmer-Vertrag)
- - Vertragstypologische Einordnung des Systemvertrages
- - Hintergrund der Entstehung des EVB-IT Systemvertrages
- - Geltungs- und Anwendungsbereich des EVB-IT Systemvertrages (Abgrenzung zum Systemlieferungsvertrag)
- - Einbeziehung des EVB-IT Systemvertrages in die Verdingungsunterlagen
- - Aufbau und Struktur des EVB-IT Systemvertrages
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des EVB-IT Systemvertrages (EVB IT-System)
- - Gesamtverantwortlichkeit des AN und, Einheitlichkeit der Leistung
- - Darstellung der Leistungstypen
- - Einbeziehung auch von Dauerschuldverhältnissen (Miete)
- - Systemservice / Nutzungsrechte / Haftungskonzept
- - Verzug : Verzugsvoraussetzungen, Rechtsfolgen des Verzugs
- - Abnahme (neue Funktionsprüfungszeiten)
- - Ansprüche wegen Mängeln (Gewährleistung)
- - Schutzrechtsverletzung
- - Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz
- Kommentierung des EVB-IT Systemvertragsmusters
- - Ausfüllungstipps
- - Systemumgebung des Gesamtsystems
- - abweichende Nutzungsrechte Individualsoftware
- - Regelungsmöglichkeiten zum Leistungsteil "Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems"
- - Systemservice
- - Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems
- - Vergütungsmodelle, insbesondere Umgang mit der Vergütungszusammenfassung
- - Termin- und Leistungsplan, Projektsteuerungsinstrument
- - Zahlungsplan , Projektsteuerungsinstrument
- - Abnahme
- - Änderung der Mängelhaftungsregelungen (Gewährleistung)
- - Änderung der Haftungsregelungen
- - Vertragsstrafen, Garantie
- - Hinterlegung des Quellcodes
- - Haftpflichtversicherung, Sicherheiten
- Gemeinsames Ausfüllen eines EVB-IT Systemvertrages an Hand eines Übungsbeispiels
Voraussetzungen
Beschreibung
Dieser Workshop stellt die technischen und rechtlichen Besonderheiten des komplexen EVB-IT Systemvertrages dar. Der EVB-IT Systemvertrag regelt die Erstellung eines IT-Systems als einheitliche Hard- und Softwarelösung für die Geschäftsabläufe der öffentlichen Hand durch einen Anbieter als Generalunternehmer auf werkvertraglicher Grundlage. Der EVB-IT wird nach jahrelangen Verhandlungen mit dem BITKOM nun gemeinsam verabschiedet und im August 2012 veröffentlicht. Das Seminar stellt insbesondere auch die Änderungen zur Vorversion dar .
Der komplexe IT-Systemvertrag birgt eine Reihe von juristischen Problemen und wirft manche offene Frage auf. Das Seminar gibt hier pragmatische und praktikable Antworten und zeigt Wege auf, wie der EVB-IT Systemvertrag im Vergabeverfahren eingesetzt werden kann. Ziel ist darüber hinaus, ein für den Auftraggeber wirtschaftlich sinnvolles und für den Auftragnehmer vertretbares Regelwerk zu schaffen, das als Grundlage eines erfolgreichen IT-Projektes dient. Durch den EVB-IT Systemvertrag sollen also Risiken vermieden und Instrumente geschaffen werden, die den erfolgreichen Ablauf eines IT-Projektes fördern und für Deeskalation in Konfliktsituationen sorgen.
Am 21. Juni 2012 hat der IT Planungsrat - das zentrale Steuerungsgremium für die IT von Bund und Ländern - den modifizierten EVB-IT System zugestimmt. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) Arbeitskreis Öffentliche Aufträge hatte seine Zustimmung schon am 29. März 2012 erteilt. Damit geht ein über sieben Jahre dauerndes Tauziehen zwischen der öffentlichen Hand und dem BITKOM um die Fassung des IT Projektvertrages der EVB-IT zu Ende. Dieser Workshop stellt Änderungen zur Vorversion in den AGB und im Vertragsmuster dar.
Das Seminar vermittelt vertiefte Kenntnisse im Projektvertragsrecht. Die Teilnehmer üben gemeinsam den Umgang mit dem Vertragsformular und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anhand eines Praxisbeispiels ein.
Seminarleitung: Frau Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff ist Partnerin der IT-Recht-Kanzlei München (www.it-recht-kanzlei.de) und eine erfahrene Praktikerin bei der Gestaltung von IT-Verträgen und Beratung bei IT-Ausschreibungen und IT-Projekten. Sie war bis 2004 im Auftrag des VSI (Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V.) Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Erstellung der EVB-IT. Seit 2004 ist sie Beraterin des Bundesinnenministeriums für die Erstellung des EVB-IT Planungs-, Systemvertrages und Systemlieferungsvertrages. Sie ist darüber hinaus Mitglied der Arbeitsgruppe zur Entwicklung der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB).
Urheberrechtshinweis: Alle IT-Recht Seminare und deren Seminarinhalte sind urheberrechtlich geschützt (cmt Recht Seminar GmbH, Welserstraße 25, 81373 München).
Zielgruppe
Zielsetzung
Dauer
Unterrichtszeiten
jeweils 09:00 - 16:00 Uhr
Preis
Treuepunkte
max. Teilnehmerzahl
Vorteile
Förderung
Sie können bis zu 500 Euro durch staatliche Zuschüsse erhalten. Die jeweiligen Bundesländer unterstützen Sie teilweise mit bis zu 750 Euro jährlich + Bildungsurlaub. Für Firmentrainings sind in einzelnen Fällen Förderungen durch die Europäische Union möglich. Für Angehörige der Bundeswehr fördert der BfD – Berufsförderungsdienst gegebenenfalls Ihre Weiterbildung. Sind Sie arbeitsuchend, fragen Sie bei der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentren nach Förderungen.
Durchführungsgarantie
Wir wollen Ihnen schnellstmöglich das gewünschte Training anbieten. Eine Durchführungsgarantie geben wir ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen.
Um Ihrem Wunsch schneller zu entsprechen, führen wir unsere Seminare auch bereits mit 1 Teilnehmer durch. Damit das funktioniert verkürzen wir in Absprache mit Ihnen bei nur einer Anmeldung pro Kus bei gleichem Preis die Seminardauer. Die persönliche individuelle Betreuung durch den Trainer gewährleistet den gleichen Lernerfolg innerhalb kürzerer Zeit. Ist eine Verkürzung nicht möglich sprechen wir mit Ihnen über einen höheren Seminarpreis.
Qualitätsgarantie
Unsere Trainings werden anhand eines ausführlichen Fragebogens von den Teilnehmern bewertet. Mit einer sorgfältigen Auswertung erarbeiten wir uns die Informationen um unsere Seminare stetig zu verbessern und das hohe Niveau aufrecht zu erhalten. Die strengen Anforderungen in unserem Qualitätsmanagement nach der Norm DIN EN ISO 9001:2015 sind für Sie dabei eine Garantie für unser Qualitätsversprechen.
Wissensgarantie
Unsere Wissensgarantie ermöglicht es Ihnen innerhalb eines Jahres nach Kursbesuch nochmal das gleiche Seminar zu belegen. In diesem 2. Anlauf können Sie so Kenntnisse auffrischen und eventuelle Wissenslücken schließen. Gerade nach der praktischen Erprobung am Arbeitsplatz kommt es oft zu Fragen die wir dann gerne im Rahmen unserer Wissensgarantie beantworten.
Zufriedenheitsgarantie
Wir wollen, dass Sie zufrieden sind. Gelingt uns das trotz aller Anstrengungen einmal nicht, dann können Sie innerhalb der Zeit bis zur ersten Mittagspause das Seminar in Absprache mit uns abbrechen. In einem solchen Fall, haben Sie die Möglichkeit zur kostenfreien neuen Seminarauswahl.
Investitionsgarantie
Für unsere vielen treuen Unternehmenskunden bieten wir folgendes an: Verlässt eine Person innerhalb eines Vierteljahres nach Seminarbesuch bei uns Ihr Unternehmen, dann können Sie im darauffolgenden Halbjahr die Nachfolgerin oder den Nachfolger kostenfrei in ein offenes Training zum gleichen Thema zu uns schicken.
Individualität
Persönliche individuelle Betreuung gepaart mit freier Terminwahl und eigenen Inhalten bzw. Schwerpunkten, schafft für Sie ein Höchstmaß an Flexibilität, Intensität und Effektivität. Den besten Erfolg haben Sie mit dem individuellen Coaching. Das 1:1 Verhältnis von Trainer und Teilnehmer macht Sie zum Profi.
Damit die Individualität auch in unseren offenen Seminaren gegeben bleibt, führen wir die auf unseren Webseiten angebotenen Kurse, nur bis zu einer maximalen Teilnehmerzahl von 10 durch.
Rabatte
- -5 % - wenn Sie 2 – 3 Personen zeitgleich für ein offenes Training anmelden
und
wenn Sie innerhalb eines Jahres zum 2. oder 3. mal ein offenes Training buchen - -10 % - wenn Sie 4 – 6 Personen zeitgleich für ein offenes Training anmelden
und
wenn Sie innerhalb eines Jahres zum 4. mal ein offenes Training buchen - -15 % - wenn Sie mindestens 7 Personen zeitgleich für ein offenes Training anmelden
und
wenn Sie innerhalb eines Jahres zum 7. mal oder häufiger ein offenes Training buchen
Zertifizierung
Die makotech GmbH ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Mit dieser Norm wird unsere Qualität für Sie vergleichbar in ganz Europa. Damit unsere Leistungen für Sie transparent sind und unser Qualitätsversprechen Ihren Ansprüchen genügt, stellen wir uns jährlich dieser Prüfung. Unsere mehr als 30.000 Teilnehmer, die wir in über 24 Jahren als zufriedene Kunden betreuen und trainieren durften, haben mit ihren Hinweisen und Feedbacks unsere Arbeit perfektioniert.
Neben der DIN EN ISO 9001:2015 haben uns zahlreiche Softwarefirmen als Trainingspartner autorisiert. Nur ausgewählte Unternehmen, die den sehr hohen Qualitätsansprüchen dieser Platzhirsche gerecht werden, ist es erlaubt als Trainingspartner am Markt zu agieren. Die makotech GmbH muss auch dafür jährlich anspruchsvollere Leistungsnachweise erbringen. Auch das ist für Sie ein Garant für unsere Versprechen und Ihre Leistungssteigerung.
<< Zurück zur Übersicht
Sie haben Interesse?
Nutzen Sie bitte folgendes Formular, um uns Ihr Interesse an dem gewählten Seminar mitzuteilen: