IT-Recht
Bundesdatenschutzgesetz und EU-Datenschutzverordnung
mögliche Treuepunkte: 0
Inhalt
- Grundlagen des Datenschutzes
- - Die Geschichte des Datenschutzes: Entstehung und Entwicklung des Bundesdatenschutzgesetzes
- - Datenschutz und Grundgesetz - Verfassungsrechtliche Grundlagen des Datenschutzes
- - Ziele und Aufgaben des Datenschutzes
- - Gesetzliche Grundlagen
- - Vorstellung der Aufsichtsbehörden
- - Aufgaben und Befugnisse einer Datenschutzaufsichtsbehörde
- - Datenschutzprüfung durch die Aufsichtsbehörde
- - Die grundlegenden Prinzipien, Begriffe und Vorgaben des Datenschutzes
- - Rechtsgrundlagen, Zulässigkeit der Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung - Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
- - Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- - Aufgaben, Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten
- - Verfahrensregister und Vorabkontrolle
- - Internet und E-Mail am Arbeitsplatz
- - Rechte der Betroffenen
- - Verstöße gegen den Datenschutz - Die Datenpanne nach § 42a BDSG
- - Datensicherheit/IT-Sicherheit – TOMs – oder die „acht Gebote“ der IT-Sicherheit
- - Sanktionsrahmen - Bußgeldpraxis
- Überblick: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – das künftige Zusammenspiel von europäischem und nationalem Datenschutz
- - Internationaler Datenschutz – ein kurzer Blick über die Grenzen – innerhalb und außerhalb der EU (Privacy Shield, EU-Standardvertragsklauseln)
- - Historische Entwicklung der DSGVO
- - Übergangsfrist und Anwendbarkeit
- - Anwendungsbereich und Grundprinzipien der DSGVO - Öffnungsklauseln
- - BDSG versus DSGVO - Was ändert sich, was bleibt?
- - BDSG alt versus BDSG neu – Was ändert sich, was bleibt gleich?
- - Neue Rolle und Kompetenzen der Aufsichtsbehörden
- - Zusammenarbeit auf europäischer Ebene
- - Europäischer Datenschutz-Ausschuss
- - Marktortprinzip.
- - One-Stop-Shop
- - mögliche Sanktionen
- - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- - Datenschutz-Risikomanagement
- - Datenschutz-Folgenabschätzung
- - Melde- und Benachrichtigungspflichten
- - Erweiterte Betroffenenrechte - Recht auf Vergessenwerden
- - Datenportabilität, Accountability
- - Die neue Rolle des Datenschutzbeauftragten - Was bleibt gleich, was ändert sich
- - Zertifizierungen
- - Erhöhte Transparenz- und Meldepflichten
- - Privacy by Design/Privacy by Default.
- - Datenschutz-Risikomanagement
- - Neuer Sanktionsrahme
Voraussetzungen
Beschreibung
Was bleibt? - Was ändert sich? Eine Seminarveranstaltung zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Seminarleitung: Frau Rechtsanwältin Sabine Schmitt-Hennig ist als selbstständige externe Datenschutzbeauftragte tätig und ist zertifizierte externe Datenschutz-Auditorin. Sie verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der Privatwirtschaft als Führungskraft mit internationaler Verantwortung im Bereich Datenschutz und Compliance. Ihren beruflichen Werdegang startete Frau Schmitt-Hennig bei der heutigen Bundesnetzagentur als Rechtsreferentin. Aufgrund ihrer Praxiserfahrung und als ausgebildete Datenschutz-Risiko-Managerin ist sie im Umgang mit datenschutzrechtlichen Überprüfungsverfahren sehr versiert und weiß, auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen im Datenschutz praxistauglich einzugehen und sie adäquat umzusetzen.
Urheberrechtshinweis: Alle IT-Recht Seminare und deren Seminarinhalte sind urheberrechtlich geschützt (cmt Recht Seminar GmbH, Welserstraße 25, 81373 München).
Zielgruppe
Zielsetzung
Dauer
Unterrichtszeiten
jeweils 09:00 - 16:00 Uhr
Preis
Treuepunkte
max. Teilnehmerzahl
Vorteile
Förderung
Sie können bis zu 500 Euro durch staatliche Zuschüsse erhalten. Die jeweiligen Bundesländer unterstützen Sie teilweise mit bis zu 750 Euro jährlich + Bildungsurlaub. Für Firmentrainings sind in einzelnen Fällen Förderungen durch die Europäische Union möglich. Für Angehörige der Bundeswehr fördert der BfD – Berufsförderungsdienst gegebenenfalls Ihre Weiterbildung. Sind Sie arbeitsuchend, fragen Sie bei der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentren nach Förderungen.
Durchführungsgarantie
Wir wollen Ihnen schnellstmöglich das gewünschte Training anbieten. Eine Durchführungsgarantie geben wir ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen.
Um Ihrem Wunsch schneller zu entsprechen, führen wir unsere Seminare auch bereits mit 1 Teilnehmer durch. Damit das funktioniert verkürzen wir in Absprache mit Ihnen bei nur einer Anmeldung pro Kus bei gleichem Preis die Seminardauer. Die persönliche individuelle Betreuung durch den Trainer gewährleistet den gleichen Lernerfolg innerhalb kürzerer Zeit. Ist eine Verkürzung nicht möglich sprechen wir mit Ihnen über einen höheren Seminarpreis.
Qualitätsgarantie
Unsere Trainings werden anhand eines ausführlichen Fragebogens von den Teilnehmern bewertet. Mit einer sorgfältigen Auswertung erarbeiten wir uns die Informationen um unsere Seminare stetig zu verbessern und das hohe Niveau aufrecht zu erhalten. Die strengen Anforderungen in unserem Qualitätsmanagement nach der Norm DIN EN ISO 9001:2015 sind für Sie dabei eine Garantie für unser Qualitätsversprechen.
Wissensgarantie
Unsere Wissensgarantie ermöglicht es Ihnen innerhalb eines Jahres nach Kursbesuch nochmal das gleiche Seminar zu belegen. In diesem 2. Anlauf können Sie so Kenntnisse auffrischen und eventuelle Wissenslücken schließen. Gerade nach der praktischen Erprobung am Arbeitsplatz kommt es oft zu Fragen die wir dann gerne im Rahmen unserer Wissensgarantie beantworten.
Zufriedenheitsgarantie
Wir wollen, dass Sie zufrieden sind. Gelingt uns das trotz aller Anstrengungen einmal nicht, dann können Sie innerhalb der Zeit bis zur ersten Mittagspause das Seminar in Absprache mit uns abbrechen. In einem solchen Fall, haben Sie die Möglichkeit zur kostenfreien neuen Seminarauswahl.
Investitionsgarantie
Für unsere vielen treuen Unternehmenskunden bieten wir folgendes an: Verlässt eine Person innerhalb eines Vierteljahres nach Seminarbesuch bei uns Ihr Unternehmen, dann können Sie im darauffolgenden Halbjahr die Nachfolgerin oder den Nachfolger kostenfrei in ein offenes Training zum gleichen Thema zu uns schicken.
Individualität
Persönliche individuelle Betreuung gepaart mit freier Terminwahl und eigenen Inhalten bzw. Schwerpunkten, schafft für Sie ein Höchstmaß an Flexibilität, Intensität und Effektivität. Den besten Erfolg haben Sie mit dem individuellen Coaching. Das 1:1 Verhältnis von Trainer und Teilnehmer macht Sie zum Profi.
Damit die Individualität auch in unseren offenen Seminaren gegeben bleibt, führen wir die auf unseren Webseiten angebotenen Kurse, nur bis zu einer maximalen Teilnehmerzahl von 10 durch.
Rabatte
- -5 % - wenn Sie 2 – 3 Personen zeitgleich für ein offenes Training anmelden
und
wenn Sie innerhalb eines Jahres zum 2. oder 3. mal ein offenes Training buchen - -10 % - wenn Sie 4 – 6 Personen zeitgleich für ein offenes Training anmelden
und
wenn Sie innerhalb eines Jahres zum 4. mal ein offenes Training buchen - -15 % - wenn Sie mindestens 7 Personen zeitgleich für ein offenes Training anmelden
und
wenn Sie innerhalb eines Jahres zum 7. mal oder häufiger ein offenes Training buchen
Zertifizierung
Die makotech GmbH ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Mit dieser Norm wird unsere Qualität für Sie vergleichbar in ganz Europa. Damit unsere Leistungen für Sie transparent sind und unser Qualitätsversprechen Ihren Ansprüchen genügt, stellen wir uns jährlich dieser Prüfung. Unsere mehr als 30.000 Teilnehmer, die wir in über 24 Jahren als zufriedene Kunden betreuen und trainieren durften, haben mit ihren Hinweisen und Feedbacks unsere Arbeit perfektioniert.
Neben der DIN EN ISO 9001:2015 haben uns zahlreiche Softwarefirmen als Trainingspartner autorisiert. Nur ausgewählte Unternehmen, die den sehr hohen Qualitätsansprüchen dieser Platzhirsche gerecht werden, ist es erlaubt als Trainingspartner am Markt zu agieren. Die makotech GmbH muss auch dafür jährlich anspruchsvollere Leistungsnachweise erbringen. Auch das ist für Sie ein Garant für unsere Versprechen und Ihre Leistungssteigerung.
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Sie haben Interesse?
Nutzen Sie bitte folgendes Formular, um uns Ihr Interesse an dem gewählten Seminar mitzuteilen: