IT-Recht
Cloud Computing – Geschäftsmodelle, rechtssichere Vertragsgestaltung, datenschutzrechtliche Anforderungen und Compliance
mögliche Treuepunkte: 2975
Inhalt
- Private Cloud, Public Cloud, Hybrid Cloud
- Software-as-a-Service, Platform-as-a-Service, Infrastructure-as-a-Service
- Rechtsnatur und vertragstypologische Einordnung von Cloud Services
- Lizenzierung von Cloud Services
- Anforderungen an die Leistungsbeschreibung
- Struktur und Inhalt von Cloud Service Verträgen
- Struktur und Inhalt von Service Level Agreements
- Struktur und Inhalt von Security Level Agreements
- Datenschutzrechtliche Aspekte des Cloud Computing
- Anwendungsbereich des Datenschutzes
- Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten
- Erlaubnisnormen zur Übermittlung personenbezogener Daten
- Auftragsdatenverarbeitung: Controller – Processor
- Auftragsdatenverarbeitung im Inland, in der EU und EWR
- Muster von Standardvertragsklauseln:
- 10-Punktekatalog, technische und organisatorische Maßnahmen
- Auftragsdatenverarbeitung im Dritt(aus)land, außerhalb der EU und des EWR
- Angemessenes Datenschutzniveau, US-Safe Harbor Principles, EU-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer
- Vertraulichkeitsvereinbarungen bei der Verarbeitung von nicht personenbezogenen Daten, wie Finanz- und technischen Daten
- US-Patriot Act
- Auswirkungen auf die Cloud Services
- Binding Corporate Rules
- Ausblick
Voraussetzungen
Beschreibung
Dieses Seminar befasst sich mit den Geschäftsmodellen, vertragsrechtlichen, lizenzrechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen, die an Cloud Services zu stellen sind. Es werden mögliche Lösungsansätze und praxisrelevante Beispiele besprochen und Hinweise für Verhandlungen gegeben, wie Cloud Service-Verträge rechtssicher und datenschutzkonform gestaltet werden können.
Seminarleitung: Der Referent, Herr Rechtsanwalt Matthias Petzold, hat im November 2012 auf Einladung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zu den Themen "Wachstums- und Innovationstreiber Cloud Computing" und "Erfolgsfaktor Rechtssicherheit für Cloud Computing" an dem Jahreskongress "Trusted Cloud" in Berlin teilgenommen. Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und der EU-Kommission haben über die Bedeutung von Cloud Computing, insbesondere für den Standort Deutschland, referiert und diskutiert. Ein Schwerpunkt dabei lag auch auf potentiellen Lösungsansätzen zur Gestaltung eines innovationsfreundlichen Rechtsrahmens für Cloud Computing. Herr RA Petzold wird im Rahmen des Seminars auch über den derzeitigen Sachstand der Diskussion und potentielle Lösungsansätze zum Thema Cloud Computing referieren.
Zielgruppe
Zielsetzung
Seminarleitung: Der Referent, Herr Rechtsanwalt Matthias Petzold, hat im November 2012 auf Einladung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zu den Themen "Wachstums- und Innovationstreiber Cloud Computing" und "Erfolgsfaktor Rechtssicherheit für Cloud Computing" an dem Jahreskongress "Trusted Cloud" in Berlin teilgenommen. Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und der EU-Kommission haben über die Bedeutung von Cloud Computing, insbesondere für den Standort Deutschland, referiert und diskutiert. Ein Schwerpunkt dabei lag auch auf potentiellen Lösungsansätzen zur Gestaltung eines innovationsfreundlichen Rechtsrahmens für Cloud Computing. Herr RA Petzold wird im Rahmen des Seminars auch über den derzeitigen Sachstand der Diskussion und potentielle Lösungsansätze zum Thema Cloud Computing referieren.
Dauer
Unterrichtszeiten
jeweils 09:00 - 16:00 Uhr
Preis
Treuepunkte
max. Teilnehmerzahl
Vorteile
Förderung
Sie können bis zu 500 Euro durch staatliche Zuschüsse erhalten. Die jeweiligen Bundesländer unterstützen Sie teilweise mit bis zu 750 Euro jährlich + Bildungsurlaub. Für Firmentrainings sind in einzelnen Fällen Förderungen durch die Europäische Union möglich. Für Angehörige der Bundeswehr fördert der BfD – Berufsförderungsdienst gegebenenfalls Ihre Weiterbildung. Sind Sie arbeitsuchend, fragen Sie bei der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentren nach Förderungen.
Durchführungsgarantie
Wir wollen Ihnen schnellstmöglich das gewünschte Training anbieten. Eine Durchführungsgarantie geben wir ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen.
Um Ihrem Wunsch schneller zu entsprechen, führen wir unsere Seminare auch bereits mit 1 Teilnehmer durch. Damit das funktioniert verkürzen wir in Absprache mit Ihnen bei nur einer Anmeldung pro Kus bei gleichem Preis die Seminardauer. Die persönliche individuelle Betreuung durch den Trainer gewährleistet den gleichen Lernerfolg innerhalb kürzerer Zeit. Ist eine Verkürzung nicht möglich sprechen wir mit Ihnen über einen höheren Seminarpreis.
Qualitätsgarantie
Unsere Trainings werden anhand eines ausführlichen Fragebogens von den Teilnehmern bewertet. Mit einer sorgfältigen Auswertung erarbeiten wir uns die Informationen um unsere Seminare stetig zu verbessern und das hohe Niveau aufrecht zu erhalten. Die strengen Anforderungen in unserem Qualitätsmanagement nach der Norm DIN EN ISO 9001:2015 sind für Sie dabei eine Garantie für unser Qualitätsversprechen.
Wissensgarantie
Unsere Wissensgarantie ermöglicht es Ihnen innerhalb eines Jahres nach Kursbesuch nochmal das gleiche Seminar zu belegen. In diesem 2. Anlauf können Sie so Kenntnisse auffrischen und eventuelle Wissenslücken schließen. Gerade nach der praktischen Erprobung am Arbeitsplatz kommt es oft zu Fragen die wir dann gerne im Rahmen unserer Wissensgarantie beantworten.
Zufriedenheitsgarantie
Wir wollen, dass Sie zufrieden sind. Gelingt uns das trotz aller Anstrengungen einmal nicht, dann können Sie innerhalb der Zeit bis zur ersten Mittagspause das Seminar in Absprache mit uns abbrechen. In einem solchen Fall, haben Sie die Möglichkeit zur kostenfreien neuen Seminarauswahl.
Investitionsgarantie
Für unsere vielen treuen Unternehmenskunden bieten wir folgendes an: Verlässt eine Person innerhalb eines Vierteljahres nach Seminarbesuch bei uns Ihr Unternehmen, dann können Sie im darauffolgenden Halbjahr die Nachfolgerin oder den Nachfolger kostenfrei in ein offenes Training zum gleichen Thema zu uns schicken.
Individualität
Persönliche individuelle Betreuung gepaart mit freier Terminwahl und eigenen Inhalten bzw. Schwerpunkten, schafft für Sie ein Höchstmaß an Flexibilität, Intensität und Effektivität. Den besten Erfolg haben Sie mit dem individuellen Coaching. Das 1:1 Verhältnis von Trainer und Teilnehmer macht Sie zum Profi.
Damit die Individualität auch in unseren offenen Seminaren gegeben bleibt, führen wir die auf unseren Webseiten angebotenen Kurse, nur bis zu einer maximalen Teilnehmerzahl von 10 durch.
Rabatte
- -5 % - wenn Sie 2 – 3 Personen zeitgleich für ein offenes Training anmelden
und
wenn Sie innerhalb eines Jahres zum 2. oder 3. mal ein offenes Training buchen - -10 % - wenn Sie 4 – 6 Personen zeitgleich für ein offenes Training anmelden
und
wenn Sie innerhalb eines Jahres zum 4. mal ein offenes Training buchen - -15 % - wenn Sie mindestens 7 Personen zeitgleich für ein offenes Training anmelden
und
wenn Sie innerhalb eines Jahres zum 7. mal oder häufiger ein offenes Training buchen
Zertifizierung
Die makotech GmbH ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Mit dieser Norm wird unsere Qualität für Sie vergleichbar in ganz Europa. Damit unsere Leistungen für Sie transparent sind und unser Qualitätsversprechen Ihren Ansprüchen genügt, stellen wir uns jährlich dieser Prüfung. Unsere mehr als 30.000 Teilnehmer, die wir in über 24 Jahren als zufriedene Kunden betreuen und trainieren durften, haben mit ihren Hinweisen und Feedbacks unsere Arbeit perfektioniert.
Neben der DIN EN ISO 9001:2015 haben uns zahlreiche Softwarefirmen als Trainingspartner autorisiert. Nur ausgewählte Unternehmen, die den sehr hohen Qualitätsansprüchen dieser Platzhirsche gerecht werden, ist es erlaubt als Trainingspartner am Markt zu agieren. Die makotech GmbH muss auch dafür jährlich anspruchsvollere Leistungsnachweise erbringen. Auch das ist für Sie ein Garant für unsere Versprechen und Ihre Leistungssteigerung.
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