IT-Recht
EVB-IT Servicevertrag
mögliche Treuepunkte: 4975
Inhalt
- Allgemeines zum EVB-IT Servicevertrag:
- Was sind EVB-IT und BVB?
- Darstellung von Art und Umfang der im Servicevertrag geregelten Leistungen:
- Überblick über die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Serviceteilen in den Systemverträgen und dem neuen EVB-IT Servicevertrag
- Entscheidungshilfe zur Anwendung der EVB-IT und BVB. Welche BVB-Vertragstypen ersetzt der EVB-IT Servicevertrag? Welche BVB-Verträge sind noch anzuwenden?
- Aufbau und Struktur der EVB-IT Servicevertrages
- Geltungshierarchie der Dokumente
- Einbeziehung des Vertrages in die Verdingungsunterlagen
- Einbeziehung des EVB-IT Servicevertrages in die Verdingungsunterlagen
- Haftungskonzept des EVB-IT Servicevertrages
- AGB des EVB-IT Servicevertrages:
- Bestandsaufnahme
- Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)
- Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen)
- Überlassung neuer Programmstände*
- Hotline
- Rufbereitschaft
- Vor Ort-Service
- Lizenzmanagement
- Mängelhaftungs-, Garantie- und Servicevertragsabwicklung
- Datensicherungsservices
- Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten
- Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten
- Modifikation von Systemkomponenten
- Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten
- Schulung
- Sonstige Serviceleistungen
- Vergütung (Servicepauschale, Aufwandsvergütung mit und ohne Obergrenze)
- Regelungen von Ersatzgegenständen
- Haftungskonzept, Verzug, Vertragsstrafe
- Ansprüche wegen Mängeln (Gewährleistung).
- Nutzungsrechte
- Testsystem
- Haftungsbegrenzung zugunsten des Auftragnehmers
- Das EVB-IT Systemservicevertragsmuster:
- Ausfüllungstipps, Hinweise zur möglichen Modifikation des Vertragsmusters
- Umgang mit Anlagen und Mustern
- Einbeziehung der Leistungsbeschreibung
- Beschreibung des zu betreuenden Systems
- Regelungen zur Haftungsübernahme bei der Übernahme von Fremdsystemen durch den Auftragnehmer
- Gemeinsames Ausfüllen des Vertragsmusters anhand eines Praxisbeispiels und Besprechung der Lösung.
Voraussetzungen
Beschreibung
Der neue EVB-IT Servicevertrag ist am 28.03.2014 veröffentlicht worden.
Dieser Workshop stellt die technischen und rechtlichen Besonderheiten des neuen komplexen EVB-IT Servicevertrages dar. Der neue EVB-IT Servicevertrag regelt Serviceleistungen rund um ein IT-System des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist dabei nicht nur verantwortlich für die Funktionsfähigkeit der einzelnen Systemkomponenten, sondern – ebenso wie bei den EVB-IT Systemverträgen – für die Funktionsfähigkeit des IT-Systems insgesamt. Neben den klassischen Serviceleistungen wie Störungsbeseitigung, Wartung und Lieferung neuer Programmstände bietet der Servicevertrag auch die Möglichkeit, weitere Leistungen rund um das IT-System zu vereinbaren, z. B. eine Bestandsaufnahme, Rufbereitschaft oder Lizenzmanagement.
Der komplexe EVB-IT-Servicevertrag birgt eine Reihe von juristischen Problemen und wirft manche offene Frage auf. Das Seminar gibt hier pragmatische und praktikable Antworten und zeigt Wege auf, wie der EVB-IT-Servicevertrag im Vergabeverfahren eingesetzt werden kann. Ziel ist darüber hinaus, ein für den Auftraggeber wirtschaftlich sinnvolles und für den Auftragnehmer vertretbares Regelwerk zu schaffen, das als Grundlage für einen erfolgreichen Betrieb eines komplexen IT-Systems beim Auftraggeber durch einen Auftragnehmer dienen kann.
Der IT Planungsrat – das zentrale Steuerungsgremium für die IT von Bund und Ländern – hat der Veröffentlichung des neuen EVB-IT Servicevertrages zugestimmt. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) Arbeitskreis Öffentliche Aufträge hatte seine Zustimmung schon im Februar erteilt. Damit können endlich alte Serviceverträge, die als Teil eines Systemvertrages vergeben wurden und nun auslaufen, auf der Grundlage eines einheitlichen Vertrages neu ausgeschrieben werden.
Seminarleitung:
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff ist Partnerin der IT-Recht-Kanzlei München und eine erfahrene Praktikerin bei der Gestaltung von IT-Verträgen und Beratung bei IT-Ausschreibungen und IT-Projekten. Sie war bis 2004 im Auftrag des VSI (Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V.) Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Erstellung der EVB-IT. Seit 2004 ist sie Beraterin des Bundesinnenministeriums für die Erstellung des EVB-IT Planungs-, Systemvertrages und Systemlieferungs- und des Erstellungsvertrages. Sie ist darüber hinaus Mitglied der Arbeitsgruppe zur Entwicklung der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB).
Urheberrechtshinweis: Alle IT-Recht Seminare und deren Seminarinhalte sind urheberrechtlich geschützt (cmt Recht Seminar GmbH, Welserstraße 25, 81373 München).
Zielgruppe
Zielsetzung
Dauer
Unterrichtszeiten
jeweils 09:00 - 16:00 Uhr
Preis
Treuepunkte
max. Teilnehmerzahl
Vorteile
Förderung
Sie können bis zu 500 Euro durch staatliche Zuschüsse erhalten. Die jeweiligen Bundesländer unterstützen Sie teilweise mit bis zu 750 Euro jährlich + Bildungsurlaub. Für Firmentrainings sind in einzelnen Fällen Förderungen durch die Europäische Union möglich. Für Angehörige der Bundeswehr fördert der BfD – Berufsförderungsdienst gegebenenfalls Ihre Weiterbildung. Sind Sie arbeitsuchend, fragen Sie bei der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentren nach Förderungen.
Durchführungsgarantie
Wir wollen Ihnen schnellstmöglich das gewünschte Training anbieten. Eine Durchführungsgarantie geben wir ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen.
Um Ihrem Wunsch schneller zu entsprechen, führen wir unsere Seminare auch bereits mit 1 Teilnehmer durch. Damit das funktioniert verkürzen wir in Absprache mit Ihnen bei nur einer Anmeldung pro Kus bei gleichem Preis die Seminardauer. Die persönliche individuelle Betreuung durch den Trainer gewährleistet den gleichen Lernerfolg innerhalb kürzerer Zeit. Ist eine Verkürzung nicht möglich sprechen wir mit Ihnen über einen höheren Seminarpreis.
Qualitätsgarantie
Unsere Trainings werden anhand eines ausführlichen Fragebogens von den Teilnehmern bewertet. Mit einer sorgfältigen Auswertung erarbeiten wir uns die Informationen um unsere Seminare stetig zu verbessern und das hohe Niveau aufrecht zu erhalten. Die strengen Anforderungen in unserem Qualitätsmanagement nach der Norm DIN EN ISO 9001:2015 sind für Sie dabei eine Garantie für unser Qualitätsversprechen.
Wissensgarantie
Unsere Wissensgarantie ermöglicht es Ihnen innerhalb eines Jahres nach Kursbesuch nochmal das gleiche Seminar zu belegen. In diesem 2. Anlauf können Sie so Kenntnisse auffrischen und eventuelle Wissenslücken schließen. Gerade nach der praktischen Erprobung am Arbeitsplatz kommt es oft zu Fragen die wir dann gerne im Rahmen unserer Wissensgarantie beantworten.
Zufriedenheitsgarantie
Wir wollen, dass Sie zufrieden sind. Gelingt uns das trotz aller Anstrengungen einmal nicht, dann können Sie innerhalb der Zeit bis zur ersten Mittagspause das Seminar in Absprache mit uns abbrechen. In einem solchen Fall, haben Sie die Möglichkeit zur kostenfreien neuen Seminarauswahl.
Investitionsgarantie
Für unsere vielen treuen Unternehmenskunden bieten wir folgendes an: Verlässt eine Person innerhalb eines Vierteljahres nach Seminarbesuch bei uns Ihr Unternehmen, dann können Sie im darauffolgenden Halbjahr die Nachfolgerin oder den Nachfolger kostenfrei in ein offenes Training zum gleichen Thema zu uns schicken.
Individualität
Persönliche individuelle Betreuung gepaart mit freier Terminwahl und eigenen Inhalten bzw. Schwerpunkten, schafft für Sie ein Höchstmaß an Flexibilität, Intensität und Effektivität. Den besten Erfolg haben Sie mit dem individuellen Coaching. Das 1:1 Verhältnis von Trainer und Teilnehmer macht Sie zum Profi.
Damit die Individualität auch in unseren offenen Seminaren gegeben bleibt, führen wir die auf unseren Webseiten angebotenen Kurse, nur bis zu einer maximalen Teilnehmerzahl von 10 durch.
Rabatte
- -5 % - wenn Sie 2 – 3 Personen zeitgleich für ein offenes Training anmelden
und
wenn Sie innerhalb eines Jahres zum 2. oder 3. mal ein offenes Training buchen - -10 % - wenn Sie 4 – 6 Personen zeitgleich für ein offenes Training anmelden
und
wenn Sie innerhalb eines Jahres zum 4. mal ein offenes Training buchen - -15 % - wenn Sie mindestens 7 Personen zeitgleich für ein offenes Training anmelden
und
wenn Sie innerhalb eines Jahres zum 7. mal oder häufiger ein offenes Training buchen
Zertifizierung
Die makotech GmbH ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Mit dieser Norm wird unsere Qualität für Sie vergleichbar in ganz Europa. Damit unsere Leistungen für Sie transparent sind und unser Qualitätsversprechen Ihren Ansprüchen genügt, stellen wir uns jährlich dieser Prüfung. Unsere mehr als 30.000 Teilnehmer, die wir in über 24 Jahren als zufriedene Kunden betreuen und trainieren durften, haben mit ihren Hinweisen und Feedbacks unsere Arbeit perfektioniert.
Neben der DIN EN ISO 9001:2015 haben uns zahlreiche Softwarefirmen als Trainingspartner autorisiert. Nur ausgewählte Unternehmen, die den sehr hohen Qualitätsansprüchen dieser Platzhirsche gerecht werden, ist es erlaubt als Trainingspartner am Markt zu agieren. Die makotech GmbH muss auch dafür jährlich anspruchsvollere Leistungsnachweise erbringen. Auch das ist für Sie ein Garant für unsere Versprechen und Ihre Leistungssteigerung.
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