IT-Recht
Verpflichtende elektronische Auftragsvergabe - Rechtsgrundlagen, IT-Lösungen, Implementierung (e-Vergabe)
mögliche Treuepunkte: 3750
Inhalt
- Michael Wankmüller:
- Die europarechtlichen Grundlagen der elektronischen Kommunikation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Kurzer Rückblick auf 16 Jahre EU-Förderung der e-Vergabe
- E-Vergabe als Teil der EU-Strategie „Europa 2020“
- Grundsatz der verpflichtenden e-Vergabe nach den neuen EU-Richtlinien
- Fakultative und verpflichtende Anwendung elektronischer Mittel nach den neuen EU-Richtlinien
- Umsetzung in deutsches Recht
- Elektronische Ansätze im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Grundsatz der elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren für alle Bereiche
- Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren
- Weitere Ausgestaltung elektronischer Verfahren durch Rechtsverordnungen (Vergabeverordnung – VgV, Sektorenverordnung – SektVO, Konzessionsvergabeverordnung –KonzVgV, Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit – VsVgV)
- Begriffe im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation
- Ausnahmen von der verpflichtenden elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren (Weitere Zulässigkeit des Mantelbogenverfahrens ?)
- Zwingende elektronische Bekanntmachungen und elektronische Verfügbarkeit der Vergabeunterlagen und Bekanntmachungen
- Allgemeine Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
- Spezielle Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel beim öffentlichen Auftraggeber
- Einsatz alternativer (elektronischer) Mittel bei der Kommunikation
- Angebotsfristen im elektronischen Kontext
- Sicherstellung von Datenintegrität und Vertraulichkeit
- Form und Übermittlung von Angeboten, Teilnahmeanträgen, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen im Vergabeverfahren
- Grundsatz: Textform
- Einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung auf den eventuellen Einsatz fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signaturen
- Weitere elektronische Instrumente, Verfahren und Methoden (e-certis, e-Kataloge, Einheitliche Europäische Eigenerklärung, Dynamisches Beschaffungssystem, e-Auktion)
- Rechtschutz bei unterlassener e-Vergabe u.a.
- Thorsten Schneider:
- E-Vergabe-Begriffsbestimmung – Abgrenzung der unterschiedlichen Begrifflichkeiten E-Vergabeplattform, Veröffentlichungsplattform und Vergabemanagementsystem
- Wie gelingt die E-Vergabe wirtschaftlich
- Überblick über E-Vergabeplattformen in Deutschland
- Welche Geschäftsmodelle gibt es?
- Technische Voraussetzungen für die Nutzung einer E-Vergabeplattform bzw. eines Vergabemanagementsystems
- Änderungen im E-Vergabeprozess im Zuge der Vergaberechtsreform
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und die aktuellen technischen Entwicklungen
- Durchführung einer E-Vergabe in der Praxis am Beispiel des Deutschen Vergabeportals
- Aktueller Stand der Xvergabe
Voraussetzungen
Beschreibung
In diesem Seminar wird die aktuelle Entwicklung aufgegriffen und es werden die wichtigsten Inhalte des vorliegenden Gesetzentwurfs mit dem Fokus auf die e-Vergabe praxisnah behandelt. Da die Reform große Änderungen gebracht hat, ist es für alle Marktakteure ratsam, sich mit den praxisrelevanten Neuerungen vertraut zu machen. Dazu gehört insbesondere die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren sowohl für klassische wie auch für Sektorenauftraggeber (e-Vergabe) und weiterer elektronischer Instrumente, Methoden und Verfahren, die teilweise bereits seit dem 18. April 2016 verpflichtend angewendet werden müssen.
Seminarleitung: Dipl.-Verw.-Wirt Michael Wankmüller war bis zu seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst im für die Bundesregierung federführenden Vergaberechtsreferat des Bundeswirtschaftsministeriums für nationale und internationale Fragen des Vergaberechts zuständig. In diesem Zusammenhang befasste er sich auch mit der Umsetzung von EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht, rechtlichen Fragen der elektronischen Auftragsvergabe sowie mit Aspekten der umweltfreundlichen und innovativen Beschaffung. Davor war er mehrere Jahre in der zentralen Beschaffung der Bundeswehrverwaltung tätig. Aktuell hat er als Mitautor einen Beitrag zum Thema "Elektronische Auftragsvergabe nach den neuen Richtlinien" im Band 49 der Schriftenreihe des "Forum vergabe e.V." verfasst, der unter dem Titel "Das neue Vergaberecht" im Bundesanzeiger Verlag erschienen ist.
Thorsten Schneider studierte Informationswirtschaft (Informatik, Wirtschaftswissenschaften und Recht) an der Universität Karlsruhe (TH). Von 2005 bis 2007 war er bei der Staatskanzlei des Saarlandes als Mitarbeiter im Projektmanagement von CONIFERE, dem ressortübergreifenden Regierungsinformationssystem der saarländischen Landesverwaltung, tätig. Im Jahr 2008 war er neben der Staatskanzlei des Saarlandes ebenfalls für SAP Deutschland tätig. Im Jahr 2009 begann er seine Arbeit bei der cosinex GmbH, wo er bis 2012 Assistent der Geschäftsführung war. Seit 2012 ist er Leiter Projekte, Service & Support und seit 2014 Prokurist. In den letzten Jahren begleitete er zahlreiche Organisationen auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene bei der Einführung der elektronischen Vergabe (E-Vergabe).
Urheberrechtshinweis: Alle IT-Recht Seminare und deren Seminarinhalte sind urheberrechtlich geschützt (cmt Recht Seminar GmbH, Welserstraße 25, 81373 München).
Hinweis: Dieser Kurs wird nur als Firmenschulung auf Anfrage durchgeführt.
Zielgruppe
Zielsetzung
Dauer
Unterrichtszeiten
jeweils 09:00 - 16:00 Uhr
Preis
Treuepunkte
max. Teilnehmerzahl
Vorteile
Förderung
Sie können bis zu 500 Euro durch staatliche Zuschüsse erhalten. Die jeweiligen Bundesländer unterstützen Sie teilweise mit bis zu 750 Euro jährlich + Bildungsurlaub. Für Firmentrainings sind in einzelnen Fällen Förderungen durch die Europäische Union möglich. Für Angehörige der Bundeswehr fördert der BfD – Berufsförderungsdienst gegebenenfalls Ihre Weiterbildung. Sind Sie arbeitsuchend, fragen Sie bei der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentren nach Förderungen.
Durchführungsgarantie
Wir wollen Ihnen schnellstmöglich das gewünschte Training anbieten. Eine Durchführungsgarantie geben wir ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen.
Um Ihrem Wunsch schneller zu entsprechen, führen wir unsere Seminare auch bereits mit 1 Teilnehmer durch. Damit das funktioniert verkürzen wir in Absprache mit Ihnen bei nur einer Anmeldung pro Kus bei gleichem Preis die Seminardauer. Die persönliche individuelle Betreuung durch den Trainer gewährleistet den gleichen Lernerfolg innerhalb kürzerer Zeit. Ist eine Verkürzung nicht möglich sprechen wir mit Ihnen über einen höheren Seminarpreis.
Qualitätsgarantie
Unsere Trainings werden anhand eines ausführlichen Fragebogens von den Teilnehmern bewertet. Mit einer sorgfältigen Auswertung erarbeiten wir uns die Informationen um unsere Seminare stetig zu verbessern und das hohe Niveau aufrecht zu erhalten. Die strengen Anforderungen in unserem Qualitätsmanagement nach der Norm DIN EN ISO 9001:2015 sind für Sie dabei eine Garantie für unser Qualitätsversprechen.
Wissensgarantie
Unsere Wissensgarantie ermöglicht es Ihnen innerhalb eines Jahres nach Kursbesuch nochmal das gleiche Seminar zu belegen. In diesem 2. Anlauf können Sie so Kenntnisse auffrischen und eventuelle Wissenslücken schließen. Gerade nach der praktischen Erprobung am Arbeitsplatz kommt es oft zu Fragen die wir dann gerne im Rahmen unserer Wissensgarantie beantworten.
Zufriedenheitsgarantie
Wir wollen, dass Sie zufrieden sind. Gelingt uns das trotz aller Anstrengungen einmal nicht, dann können Sie innerhalb der Zeit bis zur ersten Mittagspause das Seminar in Absprache mit uns abbrechen. In einem solchen Fall, haben Sie die Möglichkeit zur kostenfreien neuen Seminarauswahl.
Investitionsgarantie
Für unsere vielen treuen Unternehmenskunden bieten wir folgendes an: Verlässt eine Person innerhalb eines Vierteljahres nach Seminarbesuch bei uns Ihr Unternehmen, dann können Sie im darauffolgenden Halbjahr die Nachfolgerin oder den Nachfolger kostenfrei in ein offenes Training zum gleichen Thema zu uns schicken.
Individualität
Persönliche individuelle Betreuung gepaart mit freier Terminwahl und eigenen Inhalten bzw. Schwerpunkten, schafft für Sie ein Höchstmaß an Flexibilität, Intensität und Effektivität. Den besten Erfolg haben Sie mit dem individuellen Coaching. Das 1:1 Verhältnis von Trainer und Teilnehmer macht Sie zum Profi.
Damit die Individualität auch in unseren offenen Seminaren gegeben bleibt, führen wir die auf unseren Webseiten angebotenen Kurse, nur bis zu einer maximalen Teilnehmerzahl von 10 durch.
Rabatte
- -5 % - wenn Sie 2 – 3 Personen zeitgleich für ein offenes Training anmelden
und
wenn Sie innerhalb eines Jahres zum 2. oder 3. mal ein offenes Training buchen - -10 % - wenn Sie 4 – 6 Personen zeitgleich für ein offenes Training anmelden
und
wenn Sie innerhalb eines Jahres zum 4. mal ein offenes Training buchen - -15 % - wenn Sie mindestens 7 Personen zeitgleich für ein offenes Training anmelden
und
wenn Sie innerhalb eines Jahres zum 7. mal oder häufiger ein offenes Training buchen
Zertifizierung
Die makotech GmbH ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Mit dieser Norm wird unsere Qualität für Sie vergleichbar in ganz Europa. Damit unsere Leistungen für Sie transparent sind und unser Qualitätsversprechen Ihren Ansprüchen genügt, stellen wir uns jährlich dieser Prüfung. Unsere mehr als 30.000 Teilnehmer, die wir in über 24 Jahren als zufriedene Kunden betreuen und trainieren durften, haben mit ihren Hinweisen und Feedbacks unsere Arbeit perfektioniert.
Neben der DIN EN ISO 9001:2015 haben uns zahlreiche Softwarefirmen als Trainingspartner autorisiert. Nur ausgewählte Unternehmen, die den sehr hohen Qualitätsansprüchen dieser Platzhirsche gerecht werden, ist es erlaubt als Trainingspartner am Markt zu agieren. Die makotech GmbH muss auch dafür jährlich anspruchsvollere Leistungsnachweise erbringen. Auch das ist für Sie ein Garant für unsere Versprechen und Ihre Leistungssteigerung.
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