Allgemeine Vertragsbedingungen der makotech GmbH
§ 1 Geltungsumfang
Für die von der makotech GmbH (nachfolgend: makotech) allgemein angebotenen Bildungsveranstaltungen, Seminare, Trainings, Schulungen, Kurse, Technik- und Raumvermietungen (nachfolgend: Buchungen) gelten im Verhältnis zu den Vertragspartnern (nachfolgend: Kunden) und Kursteilnehmern (nachfolgend: Teilnehmer) ausschließlich die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen. Umfasst sind sowohl öffentlich geförderte als auch privat finanzierte Kurse und Buchungen.
§ 2 Vertragsgegenstand, Kataloge
- Vertragsgegenstand sind Leistungen wie:
- die Teilnahme an einem durch makotech selbst oder durch ein von dieser beauftragtes Unternehmen durchgeführten Kurs,
- die Anmietung eines Raumes mit oder ohne Technik bzw. Präsentationstechnik wie z.B. Computer und Beamer,
- die einzelne Anmietung von Technik wie z.B. Notebooks oder Beamer,
- die Buchung eines Trainers bzw. Dozenten,
- Die Angebote in den Katalogen der makotech enthalten noch keinen Antrag zum Abschluss eines Vertrags über eine Buchung.
§ 3 Anmeldung, Vertragsschluss
- Anmeldungen erfolgen schriftlich (per Post, Fax oder Email) unter Verwendung der von makotech hierfür vorbereiteten Anmeldeformulare oder Vertragsunterlagen. Die zu verwendenden Anmeldeformulare oder Vertragsunterlagen werden auf Anforderung durch makotech ausgehändigt oder übersandt.
- Der Vertrag kommt mit schriftlicher Anmeldebestätigung durch makotech zustande.
- Abweichend von vorstehendem Absatz 2 kommt ein Vertrag auch mit Beginn der Teilnahme am Kurs oder Beginn der Raumnutzung bzw. Zurverfügungstellung zustande.
- Soweit der Kunde dies im Einzelfall bei der Anmeldung wünscht, kann der Vertragsschluss auch durch Erstellung einer Vertragsurkunde erfolgen. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit Unterzeichnung der Vertragsurkunde durch den Kunden und makotech zustande.
- Anmeldungen zu Zertifizierungstests müssen spätestens 24 Stunden vor Testbeginn vorliegen.
§ 4 Rücktritt, Umbuchung
- Jede Vertragspartei kann vor Beginn ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten.
- Erfolgt der schriftliche Rücktritt des Kunden mindestens 14 Kalendertage vor Beginn, hat er einmalig das Recht auf eine kostenfreie Umbuchung zu einem anderen Termin. Ein Rücktritt von diesem weiteren Termin oder eine weitere Umbuchung ist ausgeschlossen. Das vorstehende Recht zur Umbuchung gilt nicht bei öffentlich geförderten Kursen.
- Der Kunde hat für den Fall des schriftlichen Rücktritts außerdem das Recht einen zahlenden Ersatzteilnehmer bzw. Ersatzmieter zu stellen.
- Nutzt der Kunde nicht seine Möglichkeiten gemäß der Absätze 2 und 3, erhebt die makotech Bearbeitungsgebühren in Höhe von 20% der Vertragsgebühr zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Erklärt der Kunde seinen schriftlichen Rücktritt so, dass zwar weniger als 14 aber immer noch wenigstens 7 Kalendertage bis Beginn bleiben, werden nur 50% der Vertragsgebühren zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.
- Erklärt der Kunde seinen schriftlichen Rücktritt weniger als 7 Kalendertage vor Beginn oder gar nicht bzw. nicht nachweislich schriftlich, ist die volle Vertragsgebühr an makotech zu zahlen.
- Für Umbuchungen die nicht nach Absatz 2 zu Stande kommen erhebt die makotech jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 30 € netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Gebühren
- Die Höhe der Vertragsgebühren bestimmt sich nach dem zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Angebotskatalog oder nach dem im Einzelfall konkret unterbreiteten Angebot.
- Auf die Gebühren für die Teilnahme an öffentlich geförderten Kursen ist keine Mehrwertsteuer zu entrichten. Alle anderen Gebühren sind als Nettopreise angegeben und gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Eine nur zeitweise Nutzung bzw. Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung der Vertragsgebühren.
- Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind in den Gebühren die Kosten für die Kursunterlagen sowie für die Nutzung von technischen Einrichtungen und Systemen im Rahmen der Realisierung enthalten. Alle sonstigen Kosten im Zusammenhang mit dem Vertrag, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten sind vom Kunden bzw. Teilnehmer selbst zu tragen.
- Bei freien Seminaren (privat finanzierten Kursen) am Standort der makotech ist die Pausenversorgung inklusive.
- makotech behält sich vor, im Zusammenhang mit der Durchführung von Kursen weitergehende, gesondert zu vergütende Leistungen wie z. B. Verpflegung der Kursteilnehmer anzubieten.
- Die Gebühren für die Zertifizierungstests können durch Kursschwankungen leichte Änderungen erfahren.
- Bei den auf der Webseite genannten Vertragsgebühren sind Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
- Für Umbuchen fallen Gebühren gemäß §4 Absatz 7 an.
§ 6 Zahlungsbedingungen; Zahlungsverzug
- Die Vertragsgebühren sind vor Beginn zu begleichen.
- Sofern Rechnungslegung vereinbart ist, sind die Gebühren innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug zu zahlen.
- Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug (§ 286 BGB), wird für jede außergerichtliche Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. makotech behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor.
§ 7 Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrechte des Kunden
- Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Zahlungsansprüche der makotech aufzurechnen, es sei denn, seine Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unstreitig.
- Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 8 Verhinderung
- Sofern aufgrund von kurzfristig eintretenden, nicht vorhersehbaren Umständen, die makotech nicht zu vertreten hat, die Leistung nicht erbracht werden kann, insbesondere bei kurzfristigem Ausfall eines Dozenten, ist makotech berechtigt, abzusagen.
- Soweit Gebühren bereits gezahlt worden sind, werden diese unverzüglich zurückerstattet. Für etwaige Schäden haftet makotech nur nach Maßgabe des § 12 dieser Vertragsbedingungen.
§ 9 Terminverschiebungen, inhaltliche Modifikationen, Dozentenwechsel
- makotech behält sich das Recht vor, Termine durch schriftliche Mitteilung bis spätestens drei Kalendertage vor Beginn zu verschieben.
- Kann ein Kunde bzw. Teilnehmer infolge einer Terminverschiebung durch makotech nach Absatz 1 die Leistung nicht in Anspruch nehmen, steht dem Kunden das Recht zur kostenfreien Umbuchung zu insofern es sich nicht um einen geförderten Kurs handelt. Wird der Termin auf den der Kunde nach dieser Bestimmung umgebucht hat, ebenfalls durch makotech verschoben, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts werden zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlte Vertragsgebühren von makotech zurückerstattet.
- Kann bei einem öffentlich geförderten Kurs ein Kunde bzw. Teilnehmer infolge einer Terminverschiebung durch makotech nach Absatz 1 nicht an dem Kurs teilnehmen, ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts werden zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlte Kursgebühren von makotech zurückerstattet.
- makotech behält sich vor, die Kursinhalte zu modifizieren, soweit hierdurch die Erreichung des mit der Kursteilnahme angestrebten Kursziels nicht beeinträchtigt wird.
§ 10 Teilnahmebescheinigung, Zeugnis
- Jeder Teilnehmer, der an einem Kurs regelmäßig teilnimmt und das Kursziel erreicht, erhält nach Beendigung des Kurses eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus einem Kurs wird auf Verlangen eine Bescheinigung bzw. ein Zertifikat über die anteilige Teilnahme ausgestellt.
- Sofern im Rahmen des Kurses eine Prüfung durchgeführt wird und der Teilnehmer die Prüfung mit Erfolg ablegt, erhält der Teilnehmer ein entsprechendes Prüfungszeugnis.
- Sofern Kurse auf externe Prüfungen vorbereiten sollen, wird ein den jeweiligen Anforderungen entsprechendes Zeugnis ausgestellt.
§ 11 Kursunterlagen, Urheberrecht
- Die zur Verfügung gestellten Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. makotech behält sich alle Rechte an diesen Unterlagen vor.
- Ohne Einwilligung der makotech ist jede, auch auszugsweise Reproduktion/ Vervielfältigung von Unterlagen, insbesondere für Zwecke eigener Unterrichtsgestaltung, unzulässig. Im Übrigen gelten die allgemeinen urheberrechtlichen und strafrechtlichen Regelungen.
§ 12 Haftung
- Die Haftung der Vertragsparteien auf Schadenersatz wird wie folgt beschränkt:
- für Sachschäden bis zu 50.000 EURO je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 100.000 EURO pro Vertrag.
- Die Haftung für Vermögensschäden ist insgesamt auf 100.000 EURO je Vertrag begrenzt.
- Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehendem Absatz (1) gelten nur dann, wenn der Schaden durch leichte Fahrlässigkeit eines Geschäftsführers oder eines leitenden Angestellten von makotech verursacht wurde oder auf leichter oder grober Fahrlässigkeit ihrer einfachen Erfüllungsgehilfen (z.B. Techniker, Installateure, sonstige nicht leitende Mitarbeiter) beruht. Für Verrichtungsgehilfen, die nicht zugleich Erfüllungsgehilfen sind, haftet makotech nur, sofern ihr bei deren Auswahl oder Überwachung grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehendem Absatz (1) gelten dann nicht, wenn eine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit eingetreten ist und/oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt und/oder soweit makotech wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt, insbesondere solche Pflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
- Bei der Anmietung von Technik haftet der Kunde mit Übernahme bis zur Rückgabe für Verlust oder Beschädigung in vollem Umfang.
§ 13 Unfallversicherung
- Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über makotech während oder im Zusammenhang mit einer Kursteilnahme besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
- Soweit ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nicht besteht, steht es dem Teilnehmer oder Kunden frei, über eine private Unfallversicherung einen Unfallversicherungsschutz zu vereinbaren.
§ 14 Datenschutz
- makotech verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und des Teilnehmers, soweit dies im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zulässig und für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich ist und für die Nachweisführung benötigt wird. Personenbezogene Daten sind insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, Fax, Email, Kontoverbindung und Geburtsdatum.
- Der Kunde und der Teilnehmer stimmen der Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung und Abrechnung zu, auch wenn die Durchführung die Erfassung und Verarbeitung weiterer Daten erfordert.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort der jeweilige Standort der Bildungsstätte oder Niederlassung, die den Kurs durchführt. Erfüllungsort für die Zahlung ist am Firmensitz der makotech.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen am Firmensitz der makotech.
§ 16 Schriftform, salvatorische Klausel
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses gemäß vorstehendem Satz 1.
- Soweit für Erklärungen nach diesen Vertragsbedingungen Schriftform erforderlich ist, genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere durch Telefax oder E-Mail (§ 127 Abs. 2 BGB).
- Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung oder eine künftig in ihr aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll dann eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit gekannt hätten.
Revision 3.1 vom 05.02.2014 - mha
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